Collegialität Versicherung

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Letzte Änderung am 3.04.2023 durch WIEN1.lanm08wei

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Die Collegialität war eine 1899 gegründete Versicherungsgesellschaft mit Schwerpunkt Krankenversicherungen, die 1991 mit dem Austria Versicherungsverein zusammengeschlossen wurde und 1999 in die UNIQA überführt wurde. Das Geschäft mit den Krankenzusatzversicherungen war vor 1945 nur von untergeordneter Bedeutung, bekam erst in der Zweiten Republik eine sehr große Bedeutung und einen Anteil von rund 10 % des gesamten Versicherungsgeschäftes.

Gründung der Collegialität

Die Collegialität wurde 1899 als Gegenseitigkeitsverein vom Verein Österreichischer Handelsangestellten gegründet und ersetzte die gesetzliche Versicherungspflicht der Angestellten bei der Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse und der Wiener Bezirkskrankenkasse. 1917 wurde sie in zwei Vereinskrankenkassen mit den Namen „Krankenkasse Collegialität“ (die 1935 aufgelöst wurde) und „Krankenhilfe Collegialität“ umgewandelt. Sie war in Wien und anfangs auch in Niederösterreich als Versicherung für den Krankheits- und Todesfall tätig. Die Krankenhilfe Collegialität hatte 1936 20.000 Versicherte.

Entwicklung nach 1938

1938 wurde sie aufgelöst und vom „Deutschen Ring“, einem Wirtschaftsunternehmen der „Deutschen Arbeitsfront“ übernommen, der an die Stelle der deutschen Gewerkschaften getreten war. Dadurch fiel sie 1945 in das Deutsche Eigentum und der neue Eigentümer, die Republik Österreich, gab ihr 1948 den Namen „Collegialität Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit“, womit sie die zweite Krankenzusatzversicherung neben dem AUSTRIA Versicherungsverein wurde.

Der Weg zur UNIQUA

1991 schlossen sich die Gegenseitigkeitsvereine Austria und Collegialität Versicherung auf Gegenseitigkeit zusammen, indem sie ihre Versicherungsbetriebe in die „Austria-Collegialität Österreichische Versicherung AG“ (die frühere Austria ÖVAG) einbrachten. Die Collegialität wurde damit reine Anteilsverwaltung, die 2012 in eine Privatstiftung umgewandelt wurde. Ende 1996 wurde die Austria-Collegialität mit der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer, Versicherungsaktiengesellschaft („Bundesländer-Versicherung“) unter dem Dach der BARC Versicherungs-Holding AG zusammengeschlossen. Die so entstandene Versicherungsgruppe wurde im Jahr 1999 zur UNIQA Insurance Group AG umstrukturiert. Die Collegialität Privatstiftung hält aktuell rund 3 % der Aktien der UNIQA, gemeinsam mit der Austria Privatstiftung sind es rund 52 %. Mit ihr und der Raiffeisen Bank International AG, die rund 11 % der UNIQA-Aktien hält, besteht seit 1996 ein Syndikatsvertrag.

Literatur

  • Reinhard Keckeis/Herbert Egl: Gesundheitswesen und Krankenversicherung 1918 – 1938. In: Wolfgang Rohrbach: Österreichs Versicherungswirtschaft, Band III, Wien: A. Holzhausens Nfg. 1988, S.263-269.