Standesamt Wien-Neulerchenfeld (1939-1941)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1939
Datum bis 1941
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 49908
GND
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  • Standesamt 25 Wien-Neulerchenfeld (1939, bis: 1941)

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Standesamt Wien-Neulerchenfeld. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Das Standesamt Wien-Neulerchenfeld wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet und per 1. September 1941 dem Standesamt Wien-Ottakring angegliedert.
Das Standesamt Wien-Neulerchenfeld war zuständig für das zum 16. Bezirk gehörende Neulerchenfeld.

1941 Überleitung in:
Standesamt Wien-Ottakring

Quellen